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Behandlungspflege

Neues BildDie Behandlungspflege wird vom Hausarzt verordnet und muss von der Krankenkasse genehmigt sein. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Natürlich können diese Leistungen auch privat gewünscht und verrechnet werden.

 

Hier einige Beispiele für Leistungen der Behandlungspflege:

  • Verbandswechsel, auch mit Wundversorgung,
  • Druckverbände anlegen,
  • Kompressionsstrümpfe anziehen,
  • Dekubitusversorgung,
  • Infusionen,
  • Injektionen,
  • Kathederwechsel und –pflege,
  • Medikamentengabe,
  • Sondenernährung,
  • Blutzuckermessung,
  • Bronchialtoilette.

 

 

Die Leistungen werden ausschließlich von examinierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kranken- und Altenpflege erbracht.

Ev. Sozialstation Bad Rappenau - Bad Wimpfen e.V.

Bahnhofstraße 6
74906 Bad Rappenau

Tel.: 07264 / 9195 - 0
Fax: 07264 / 9195 - 33

Konto 554 502 00
BLZ 672 922 00
Volksbank Kraichgau eG