Menschen. Nähe. Pflege.

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Behandlungspflege

Die Behandlungspflege wird vom Hausarzt verordnet und muss von der Krankenkasse genehmigt sein. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Natürlich können diese Leistungen auch privat gewünscht und verrechnet werden.

 

Hier einige Beispiele für Leistungen der Behandlungspflege:

  • Verbandswechsel, auch mit Wundversorgung,
  • Druckverbände anlegen,
  • Kompressionsstrümpfe anziehen,
  • Dekubitusversorgung,
  • Infusionen,
  • Injektionen,
  • Kathederwechsel und –pflege,
  • Medikamentengabe,
  • Sondenernährung,
  • Blutzuckermessung,
  • Bronchialtoilette.

 

 

Die Leistungen werden ausschließlich von examinierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kranken- und Altenpflege erbracht.