Menschen. Nähe. Pflege.

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Grundpflege

Pflegeversicherung

Sie sind nach dem Gesetz der Pflegeversicherung in eine Pflegestufe eingestuft, dann können Sie uns mit Pflegeleistungen Ihrer Wahl beauftragen. Wir unterbreiten Ihnen hierzu gerne Vorschläge und beraten kostenlos und unverbindlich.

Wir erstellen einen Pflegeplan und nennen Ihnen die entsprechenden Kosten.

Auf alle Fragen rund um die Pflege und Pflegeversicherung erhalten Sie von uns umfassende und kompetente Auskunft.



Verhinderungspflege

Sie pflegen einen Angehörigen und wollen in Urlaub gehen, sind krank oder können aus anderen Gründen die Pflege für einen kurzen Zeitraum nicht durchführen. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die notwendige Ersatzpflege für:

  • längstens 4 Wochen,
  • bei Einstufung in die Pflegestufe 1 – 3,
  • wenn mindestens 12 Monte gepflegt wurde,
  • höchstens 1.612,- € im Kalenderjahr.

 

Wird die Ersatzpflege von Nachbarn, Bekannten oder Angehörigen durchgeführt, dürfen die Kosten das Pflegegeld nicht überschreiten.

Die Ersatzpflege kann auch an einem anderen Ort durchgeführt werden.

 

Neben der Ersatzpflege gibt es auch noch die stundenweise Verhinderungspflege, die folgende Kriterien hat:

  • Pflege weniger als 8 Stunden am Tag,
  • keine Anrechnung auf die Beträge der Ersatzpflege, auch nicht auf die vier Wochenzeitspanne,
  • höchstens 1.612,- € im Kalenderjahr,
  • keine Kürzung des Pflegegeldes.

 

Daneben gibt es auch noch die Kurzzeitpflege.

Gerne erhalten Sie weitere Informationen von uns.


Kontakt:
Pflegedienstleitung,
Doris Maier Prescha

07264/9195-24

 

Montag bis Donnerstag:
   von 8.00 bis 16.30 Uhr

Freitag:
   von 8.00 bis 15.00 Uhr